Allerthal-Werke AG: Audi soll Auskunft geben!
Allerthal-Werke AG: Audi AG soll Auskunft geben!
Die Allerthal-Werke AG hat heute ein Auskunftserzwingungsverfahren gemäß § 132 Abs. 1 AktG gegen die Audi AG, Ingolstadt, vor dem Landgericht München anhängig gemacht.
Auf der Hauptversammlung der Audi AG am 23. Mai 2019 in Neckarsulm wollte der Vorstand der Audi AG den anwesenden Aktionären keine Auskunft darüber geben, wie sich eine Anzahl von insgesamt 30 (dreißig!) anhängigen Ermittlungsverfahren auf die Unternehmensorgane in Vorstand und Aufsichtsrat sowie auf andere Mitarbeiter des Audi-Konzerns aufteilt.
Die Auskunft wurde verweigert mit dem Hinweis, dass die Nennung der Anzahl der laufenden Verfahren je Gruppe, Rückschluss auf die betreffenden Personen zuließe. Wie dieser Rückschluss gezogen werden kann, blieb offen.
Dieser Auskunftsverweigerung war während der Hauptversammlung die von Vorstand und Aufsichtsrat des Audi-Konzerns eifrig bekundete Absicht vorangegangen, nun unbedingt und rückhaltlos und ohne Ansehen der Person zur Aufklärung der „Dieselthematik“ beitragen zu wollen.
Davon spürten die anwesenden Aktionäre zu wenig.
Die Allerthal-Werke AG will sich mit der Antwortqualität nicht zufrieden geben und strebt gerichtliche Klärung an.
Köln, 5. Juni 2019
Der Vorstand
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Alfred Schneider
Vorstand der Allerthal-Werke AG
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (02 21) 8 20 32 – 0
Fax (02 21) 8 20 32 – 30
E-Mail: alfred.schneider@allerthal.de
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